Arbeiten Sie mit den Profis der Elspro
Zur Reduzierung Ihrer EEG-Umlage
Der Countdown läuft! – Von unseren Kompetenzen konnten sich bisher über 400 Kunden überzeugen! Profitieren auch Sie davon und nutzen Sie die einmalige Fristverlängerung, um sich optimal – auch im mobilen Bereich – aufzustellen. Nutzen Sie die Fristverlängerung und vermeiden Sie etwaige Rückzahlungen (bis zu 10 Jahre rückwirkend), indem Sie sich mit uns und Ihrem Wirtschaftsprüfer Ihr rechtsverbindliches Attestat sichern.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) sagt: Grundsätzlich ist jeder Stromverbrauch umlagepflichtig. Das führt bei hohem Verbrauch zu hohen Summen. Um sich von der Umlage des Eigenverbrauchs zu befreien oder sich an einem Teilerlass zu erfreuen, müssen die an Drittunternehmen weitergeleiteten Strommengen getrennt ausgewiesen werden. Natürlich muss dafür alles ganz genau erfasst werden – und darauf haben wir uns eingestellt. Die mobilen und stationären Verteiler von ELSPRO erfassen den Verbrauch Dritter exakt und getrennt voneinander.
Einfach anschließen und alles erledigt sich wie von selbst: Jetzt können Sie Ihren Stromverbrauch und den Ihrer Drittunternehmen ganz genau festhalten und nachweisen.
So macht sparen Spaß – denn abzuführen ist nun grundsätzlich nur noch die deutlich geringere Umlage aufgrund von Drittunternehmen. Die Befreiung bzw. der Teilerlass bezieht sich ausschließlich auf Ihren Eigenverbrauch.
Beispiellösungsansatz:
Eigenerzeuger mit Drittbelieferung
Die nehmen es mit allen auf:
Produkte gemäß EEG-Verordnung
In die robusten ELSPRO Vollgummi-Verteiler integrieren wir gemäß Kundenwunsch geeichte Stromzähler diverser namhafter Hersteller. Zum Beispiel von Gossen Metrawatt, Hochhuth, NZR, Siemens, Janitza und Berg.
Alle Bedingungen erfüllt – mit Elspro
Ob als stromkostenintensives Unternehmen oder als Eigenversorger mit Drittbelieferung –
mit ELSPRO werden alle Bedingungen für Ihre Befreiung erfüllt.
Stromkostenintensives
Unternehmen
- An Drittunternehmen weitergeleitete Strommengen müssen anhand eines geeichten Stromzählers nachgewiesen
werden
Eigenversorger mit
Drittbelieferung
- An Drittunternehmen weitergeleitete Strommengen müssen anhand eines geeichten Stromzählers nachgewiesen werden
- Es besteht eine Nachweispflicht der zeitgenauen Erfassung anhand geeigneter Mittel (Stromzähler, Datenlogger, Kommunikationsschnittstellen, Auswertungssoftware)
- Die Abgrenzung muss im 15-Minuten-Intervall erfolgen
- Eine stabile und erweiterbare Systemlösung zur Messung, Erfassung und Weitergabe notwendiger Energiedaten muss vorhanden sein
Individuelle Lösungen
für Ihre speziellen Anforderungen
Durch die Verwendung der von Ihnen präferierten Mess-, Kommunikations- und Auswertungsmittel werden wir Ihren Anforderungen gerecht. Es sollen z. B. spezifische Datenlogger mit abgesicherter Datenkommunikation zum Einsatz kommen?
Sprechen Sie uns an! Gemeinsam entwickeln wir die für Sie optimale Lösung.
Wichtiger Hinweis
Es ist immer angeraten, sich bezüglich
der EEG Umlage-Reduzierung, des Messkonzepts sowie der einzelnen Abgrenzungen von einem Wirtschaftsprüfer beraten und sich das aufgestellte Konzept attestieren zu lassen.
Bei Nichteinhaltung droht die Abgabe der kompletten Umlage. Dieses Dokument kann eine rechtliche Beratung nicht ersetzen, sondern skizziert lediglich mögliche Vorgehensweisen.
Weitere Informationen
- Hinweis zum Messen und Schätzen
- Leitfaden zur Eigenversorgung
- Leitfaden zum Messen und Schätzen
- Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen
- Leitfaden zur Eigenversorgung
- Hinweisblatt Stromzähler für stromkostenintensive Unternehmen
EEG-Umlage Infobroschüre
Vertiefende Informationen über die ELSPRO EEG-Umlage finden Sie in unserer Infobroschüre. Diese können Sie über das nachfolgende Formular downloaden.
Webinare zum Thema EEG
Von Rechtsexperten und Spezialisten aus der Praxis erhalten Sie in dieser Webinarreihe Hinweise und Empfehlungen bezüglich der Erfassung und Abgrenzung von EEG-umlagerelevanten Strommengen. Aus rechtlicher und praxisbezogener Sicht wird der Einsatz von mess- und eichrechtskonformen Messeinrichtungen zusammen mit den für Sie passenden mobilen Lösungen vorgestellt. Die Webinare zum Thema EEG bieten Beratung und Produktlösung aus einer Hand!
Erfassung und Abgrenzung von EEG-umlagerelevanten Strommengen mit mess- und eichrechtskonformen Messeinrichtungen
Haben Sie Interesse? Dann lassen Sie uns eine Kontaktanfrage mit entsprechendem Vermerk zukommen
Jetzt Webinar ansehen
Hier können Sie sich das Webinar vom 03.05. zum Thema „Strommengenabgrenzung bei EEG Umlagepflichten“ ansehen. Dazu füllen Sie bitte folgendes Formular aus. Nach dem Absenden Ihrer Daten erhalten Sie unter dem Formular den Link zum Video. Außerdem senden wir Ihnen zusätzlich eine E-Mail mit dem Zugangslink.